Kurzzeitpflege

Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Reha Maßnahme wieder fit zu werden für den Alltag zu Hause ist das Ziel der Kurzzeitpflege.

Die Pflegekasse übernimmt hierfür in der Regel die Pflegekosten für 28 Tage oder bis zu 1.612 Euro pro Jahr. Unterkunft und Verpflegung müssen Sie selbst bezahlen.

Verhinderungspflege

Für den Fall der Abwesenheit der Pflegeperson gibt es die Möglichkeit der Verhinderungspflege.

Zusätzlich zur Kurzzeitpflege ist die Übernahme der Pflegekosten für weitere 28 Tage oder zusätzlich bis zu 1.612 Euro pro Jahr durch die Pflegekasse möglich. Unterkunft und Verpflegung müssen Sie selbst bezahlen.

Rechtzeitig während der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege besprechen wir mit Ihnen, ob eine Rückkehr nach Hause möglich ist oder ein Übergang in die Langzeitpflege sinnvoller wäre.